Elterninfos
Beratungsgespräch Übertrittsverfahren
Übertrittsverfahren Anmeldebogen Beratungsgespräch1.07 MB
Informationen zum Corinavirus für Schulen
Verlängerung des Distanzunterrichts194 KB
Aufgrund der aktuelle Situation entfallen der Schulschwimmunterricht und das Eislaufen bis auf Weiteres.
Entschuldigung bei Krankheit
Die Krankmeldung Ihres Kindes muss bis spätestens 7:30 Uhr telefonisch oder per Mail erfolgen. Ab dem dritten Tag der Abwesenheit in der Grundschule muss der Klassenlehrkraft unaufgefordert ein Attest abgegeben werden. Für die Organisation und Abholung der Hausaufgaben oder für das Nachholen des verpassten Unterrichts sind die Eltern verantwortlich. Bitte sprechen Sie die Klassenlehrkraft Ihres Kindes an.
Aufgrund der aktuelle Situation sehen wir bis auf Weiteres von der ärztlichen Attestpflicht ab.
Wenn ein Kind unentschuldigt fehlt und telefonisch niemand erreichbar ist, so ist die Schule verpflichtet die Polizei einzuschalten.
Bitte teilen Sie der Schule umgehend mit, wenn Ihr Kind an einer der folgenden Krankheiten erkrankt ist (Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz): Läuse, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Röteln, Ringelröteln, Influenza, Rotaviren und Keime bei Kindern unter 6 Jahren.